Die meisten Mitglieder nehmen am Lastschrifteinzugsverfahren teil oder überweisen fristgemäß.
Leider haben wir auch einige säumige Beitragszahler, die Arbeit und Kosten verursachen.
In der Hoffnung, künftig mehr Zuverlässigkeit beim Eingang der Beiträgezu erreichen, hat der Vorstand folgendes beschlossen:
die 1. Mahnung mit einem Erinnerungsschreiben ist kostenlos
die 2. Mahnung wird dem säumigen Zahler mit 5,00 Euro Mahngebühr berechnet
die 3. Mahnung wird dem säumigen Zahler mit 10,00 Euro Mahngebühr berechnet

Wir weisen an dieser Stelle nochmal auf die Vorzüge des Lastschriftverfahrens hin.

Von admin